Stellungnahme der SPD-oLB-Fraktion zum Haushalt 2025
der Gemeinde Berglen 

„Die Lage ist ernst, die Aussichten düster.“ Die Stellungsnahmen zu den kommunalen Haushalten in den Gemeinden um uns herum für das Jahr 2025, die man in den letzten Tagen in der Zeitung lesen konnte, stehen in gehörigem Gegensatz zu der fröhlichen und beschaulichen Weihnachtszeit, in der wir uns jahreszeitlich befinden. Auch für die Gemeinde Berglen zeichnet unser Kämmerer ein nicht allzu rosiges Haushaltsbild und unser Bürgermeister verkündet im Verwaltungs- und Finanzausschuss: „die fetten Jahre sind vorbei, wir müssen den Gürtel enger schnallen“. Es sind dabei vor allem zwei Konsequenzen, die sowohl von den kommunalen Verwaltungen als auch vom Landkreis gefordert werden: Einsparungen beim Personal bzw. Verzicht auf Neueinstellungen sowie erhebliche Kürzung der Freiwilligkeitsleistungen.

Die Analyse ist nachvollziehbar. Dennoch möchten wir in einer Gesamtbetrachtung ein paar Gedanken und Zusammenhänge aufzeigen, die belegen, dass die Trennlinie zwischen Pflichtaufgaben und Freiwilligkeitsleistungen nicht immer so eindeutig verläuft und dass bei allen Entscheidungen auch alle Auswirkungen zu berücksichtigen sind – auch die, die nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind.

Wir brauchen nicht lange darum herumreden. Es ist offensichtlich, was nun schon seit einigen Jahren die Hauptursache für das Defizit im ordentlichen Ergebnis ist, was also dazu führt, dass die laufenden Einnahmen nicht die laufenden Ausgaben decken: Es sind die Kosten für die Kinderbetreuung und dabei vor allem die Personalkosten in diesem Bereich. 

Diese Kosten stehen in direktem Zusammenhang mit dem Anstieg der Kinderzahlen – bedingt in Berglen auch durch die Ausweisung weiterer Baugebiete, in die vornehmlich junge Familien eingezogen sind und einziehen werden – sowie der Entwicklung, dass immer mehr Kinder auch unter 3 Jahren in unseren Kitas betreut werden – eine gesellschaftliche Entwicklung, die gewünscht und politisch auch durch die Formulierung eines Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz gefördert wurde.

Betrachtet man diese Entwicklung aus der finanziellen Perspektive, so ist es naheliegend, bei einem Defizit zu überlegen, wie man zum einen die Kosten senken bzw. auf der anderen Seite Einnahmen zur Kostendeckung erhöhen kann. Kosten zu senken würde letztendlich bedeuten, Qualitätsstandards zu reduzieren. Wir können uns jedoch weder weniger Erzieherinnen (die Erzieher mögen sich bitte mitdenken) noch schlechtere Rahmenbedingungen leisten. Wir stehen in einem harten Wettbewerb um Erzieherinnen, der Fachkräftemangel führt zu einem nahezu leergefegten Arbeitsmarkt in diesem Bereich. Auf der anderen Seite hören wir von immer schwierigeren Verhältnissen in der Arbeit mit den Kindern und den Eltern – der Betreuungsbedarf, die (sonder-) pädagogischen Anforderungen und damit die Herausforderungen für die Erzieherinnen steigen stetig an. 

Mit dem Neubau von Kitas wird es erstmal vorbei sein. Mit dem Naturkindergarten Eichhörnchen und der im nächsten Jahr in Betrieb zu nehmenden Kita Rasselbande wird der Bedarf aller Voraussicht nach gedeckt. Es ist richtig, mit neuen und gut ausgestatteten Kitas Räumlichkeiten anzubieten, die sowohl bestmögliche Arbeitsbedingungen für die Erzieherinnen als auch optimale Entwicklungsmöglichkeiten für unsere Kinder bieten.

Auf der anderen Seite gibt es für eine Kommune nur eine Möglichkeit, die Einnahmen bei der Kinderbetreuung zu erhöhen und zwar durch eine Anhebung der Kindergartengebühren. Die Meinung und Argumente unserer Fraktion hierzu sind bekannt und sollen an dieser Stelle nicht wiederholt werden. Einen Aspekt möchten wir jedoch in diesem Zusammenhang beleuchten. Herr Schreiber hat uns in der Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung dankenswerterweise ausführlich aufgedröselt, wie die Finanzzuweisungen an die Gemeinde Berglen berechnet werden. Berglen ist mangels ausreichender eigener Steuereinnahmen z.B. aus der Grund- und Gewerbesteuer, ein Netto-Empfänger des kommunalen Finanzausgleichs. Die Schlüsselzuweisungen sind positiv von der Einwohnerzahl, aber auch vom Anteil der steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit sowie der Einkommenshöhe der Arbeitsverhältnisse abhängig. Berglens Schlüsselzuweisungen sind also, einfach formuliert, umso höher je mehr Bürgerinnen und Bürger einer Beschäftigung nachgehen und je mehr sie – bis zu einem gewissen Sockel - dabei verdienen. Dies setzt jedoch in besonderem Maße, v.a. für Eltern und hier ganz besonders für Frauen voraus, dass die Kinderbetreuung gewährleistet und bezahlbar ist. Führt eine Erhöhung der Kindergartengebühren dazu, dass Eltern sich entscheiden, ihren Beschäftigungsanteil zu reduzieren bzw. gar nicht arbeiten zu gehen, könnten damit ggf. die Schlüsselzuweisungen sinken. Ein Aspekt, der gegengerechnet werden muss. 

Die Kinderbetreuung endet im Übrigen auch nicht mit der Kindergartenzeit. Auch von der Nachbarschaftsschule werden die von den Kindergärten angeführten zunehmenden Konfliktsituationen im Bereich der Kinder- und Elternarbeit zurückgemeldet. Die Aufgabe der Gemeinde im Bereich der Kinderfürsorge erstreckt sich deshalb auch auf den schulischen Bereich inkl. Ganztagesbetreuung und Kernzeit und wir halten es für dringend erforderlich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Schulsozialarbeit sowie die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde- und Schulverwaltung im besten Falle analog zur Kindergartenfachberatung zu fördern.

Am Beispiel der Kinderbetreuung sieht man, was es eine Gesellschaft kostet, wenn bislang häufig unentgeltlich geleistete Tätigkeiten – Stichwort unbezahlte, i.d.R. von Frauen geleistete „Care-Arbeit“ mit all seinen positiven und negativen Effekten - dann doch finanziert werden müssen. Man stelle sich nur einmal vor, die ehrenamtlichen Einsätze von Feuerwehr und DRK müssten von der Gemeinde Berglen marktgerecht entlohnt werden.

Dies gilt ganz allgemein für alle ehrenamtlich ausgeführten Tätigkeiten. Der gesellschaftliche Wert ist nicht zu überschätzen. Und da kommen wir zum Thema Freiwilligkeitsleistungen. Mit freiwilligen Leistungen unterstützen wir als Gemeinde in besonderem Maße auch Tätigkeiten, die, wenn sie nicht von Ehrenamtlichen übernommen werden würden, auf die Gesellschaft und die Gemeinde zurückfallen würden. Die geschilderten Probleme mit zunehmend auffälligem Verhalten von Kindern und Eltern sind nicht nur Alltag in Kindergarten und Schule, sondern ebenfalls in Musik- und Sportvereinen. Durch die Unterstützung und Förderung dieser Vereine ermöglichen wir Kindern außerhalb von Schule, Kindergarten und Familie zwischenmenschliches Verhalten zu erlernen und zu üben. Insoweit ist hier die Grenze zwischen Pflicht- und Freiwilligkeitsleistung fließend, ein pauschaler Sparansatz in unseren Augen nicht zielführend.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch kurz auf die Wahlen zum Senioren- und Jugendgemeinderat eingehen. Wir begrüßen die Entstehung beider Gremien sehr. Vor allem, dass die Abstimmung der Jugendlichen für den Gemeinderat und damit für das verbindlichste der vorgeschlagenen Konzepte ausfiel, war eine wunderbare Nachricht für die Demokratie in Berglen am 6. November - ganz im Gegensatz zum Ausgang der ebenfalls an diesem Tag stattgefundenen Wahl des amerikanischen Präsidenten.

Betrachtet man die Liste mit den wesentlichen Investitionen wird deutlich, dass es sich bei der Mehrzahl der zu finanzierenden Maßnahmen um Pflichtaufgaben handelt. Unter den Stichworten „Neubau Bauhof“, „Feuerwehr“, „KiTas“, „Abwasserbeseitigung“, „Betrieb von Gemeindestraßen“, „Gewässerschutz“ werden 90 % der geplanten Kosten aufgeführt. Überspitzt formuliert heißt das, der Haushalt der Gemeinde Berglen läuft sicherlich nicht Gefahr von der kommunalen Rechtsaufsicht aufgrund der Freiwilligkeitsleistungen als nicht-genehmigungsfähig eingestuft zu werden. 

Die Gemeinde Berglen hat stattdessen – ebenso wie alle anderen Gemeinden – vielmehr ein strukturelles Finanzierungsproblem. In diesem Punkt teilen wir eindeutig die Meinung der Verwaltung, dass die Ausstattung der Gemeinde Berglen mit finanziellen Mitteln von Bund und Land im Hinblick auf die zu leistenden Aufgaben völlig unzureichend ist - hierbei zu nennen v.a. die ausführlich beschriebenen Kosten der Kinderbetreuung aber natürlich auch Kosten für Zuwanderung und Integration. Diese Aufgaben erfordern ausreichend finanzielle Mittel, aber auch ausreichend Personal, in Menge und Qualifikation, um diese zu meistern.

Überall ist die Rede von Fachkräftemangel und das vorhandene Personal arbeitet in vielen Bereichen an der Belastungsgrenze oder sogar darüber hinaus – so auch in den Kommunen. Es stellt sich deshalb schon die Frage, ob es richtig ist, bei all den Aufgaben, die im Bereich der Bildung, der Infrastruktur und des Klimaschutzes auf uns zukommen und mutig angegangen werden müssen aus Kostengründen - wie landauf landab zu hören - kein weiteres Personal einzustellen. Einen sich verlangsamenden Zug bekommt man schließlich nicht zum schneller fahren, indem man auf die Bremse tritt.

Eines der Themen, die keinen Aufschub dulden und personell sowie finanziell angegangen werden müssen, ist der Hochwasserschutz und das Starkregenmanagement. Das haben uns die Ereignisse im Juni dieses Jahres eindrücklich gezeigt. Sowohl die Planungsgemeinschaft mit Winnenden und Leutenbach als auch die Investitionen in ein kommunales Pegelnetz müssen zielstrebig vorangetrieben werden und notwendige Maßnahmen dürfen in keinem Fall aus Kostengründen zurückgestellt werden. Der Klimawandel ist längst bei uns angekommen. Das 1,5 Grad Ziel ist – so der Tenor bei der letzten Weltklimakonferenz – so gut wie nicht mehr zu halten. Wir müssen uns auf Ereignisse wie im Juni einstellen und eines ist sicher, die Kosten für präventive Maßnahmen sind immer geringer als die Folgekosten des Nicht-Handelns.

Konkret haben wir zum Haushalt 2025 noch folgende Anmerkungen:

  • Um den Verkehrsschilderwald auf unseren Straßen zu reduzieren und um als Gemeinde selbstständig über Abweichungen von der Regelgeschwindigkeit „50“ entscheiden zu können, plädieren wir für einen Beitritt zur Initiative „lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“.
  • Desweiteren sehen wir es als notwendig an, bei der Überprüfung der Hebesätze für die Grundsteuer im kommenden Jahr auch das Thema Grundsteuer C in die Betrachtung zur weiteren Förderung des Wohnungsbaus im Bereich der Innenentwicklung einzubeziehen. 
  • Für den Ausbau der dezentralen Stromversorgung sehen wir es als erforderlich an, auch in Berglen mutig und zielstrebig die Möglichkeiten für den Ausbau der erneuerbaren Energien sowohl im Bereich der Windkraft als auch der Freiflächen-PV-Anlagen zu eruieren.

Als Fazit können wir sagen, dass unsere Fraktion dem Haushalt 2025 zustimmt. Die Verschuldung muss im Blick behalten werden, ist aus unserer Sicht jedoch zunächst einmal kein Problem, sondern ein normaler Finanzierungsvorgang der doch immensen Investitionsvorhaben der nächsten Jahre.

Wir bedanken uns ausdrücklich für die Erstellung, Ausarbeitung und Präsentation der Ergebnisse zuvorderst natürlich bei der Kämmerei, aber auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde, da der Haushalt tatsächlich alle betrifft und alle ihren Anteil dazu beitragen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Ein Edeka in Oppelsbohm? Stellungnahme der SPD-oLB-Fraktion zum Satzungsbeschluss des Gemeinderats vom 15.10.2024

Die SPD-oLB Fraktion hat im Gemeinderat mit 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung gegen den Satzungsbeschluss im Bebauungsplanverfahren für einen neuen Edeka in Oppelsbohm gestimmt. Wir haben uns sehr lange und intensiv mit den Stellungnahmen und Argumenten auseinandergesetzt. Im Folgenden möchten wir Euch unsere wesentlichen Entscheidungsgründe erläutern:

1. Berglen ist eine Flächengemeinde. Der Vorteil eines „nahen“ Edekas gilt vermutlich nur für die Teilorte Oppelsbohm und Rettersburg. Aus den anderen Teilorten müssen nach wie vor Fahrtwege in Kauf genommen werden, die nicht wesentlich kürzer sind als die bisherigen Einkaufswege in die Region. Die Grundversorgung ist in Berglen mit dem Netto sichergestellt. Ziele des Landesentwicklungsplans (LEP) lassen im ländlichen Raum einen großflächigen Einzelhandel nur zur Sicherung der Grundversorgung zu, nicht aber zur Verbesserung bzw. Ergänzung.
 

2. Die für den Edeka geplante Fläche verstößt gegen das Integrationsgebot des LEP. Hierfür wurde von der Gemeinde ein Ausnahmegenehmigung beantragt, die im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens bewilligt wurde. Ebenfalls nicht erfüllt ist unserer Ansicht nach das Beeinträchtigungsgebot. In seiner Stellungsnahme zum geplanten Vorhaben schreibt das Regierungspräsidium Stuttgart, dass "bei einer Umverteilung [des Umsatzes] von 13-14 % [vom Netto zum Edeka] ein Marktaustritt des Netto nicht ausgeschlossen werden kann." Es wurde eine Reduktion der Verkaufsfläche empfohlen. Mit Verweis auf ein Urteil des BVerwG vom 23.05.2023 wurde jedoch ausgeführt, dass das Beeinträchtigungsgebot nicht als Ziel der Raumordnung zur Anwendung kommen soll. Das bedeutet unserer Ansicht nach jedoch nicht, dass es erfüllt ist. Es besteht für uns durchaus die Gefahr, dass der Netto, als Discounter und damit Anbieter günstiger Lebensmittel, neben dem Vollsortimenter Edeka nicht bestehen kann.

3. Jede für bauliche Anlagen neu in Anspruch genommene Fläche verstärkt den Klimawandel. Das ursprüngliche Ziel in Deutschland, den täglichen Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 ha zu beschränken, wird mit immer noch fast dem doppelten Wert verfehlt. Jede einzelne Gemeinde trägt zu diesem Ergebnis bei. Vor diesem Hintergrund wäre zumindest eine mehrgeschossige Bauweise mit unterschiedlichen Nutzungen angebracht. Die vorgebrachten Hinderungsgründe (Stellplätze, Topografie) sind nicht stichhaltig. Auch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kann u.E. vor dem vorrangigen Ziel des Klimaschutzes kein Hinderungsgrund sein.

4. Ein neuer Edeka wird vermutlich die Einkaufsgewohnheiten verändern. Das ohnehin in Stoßzeiten schon sehr hohe Verkehrsaufkommen nach und in Oppelsbohm, v.a. an der ohnehin schwer belasteten Georg-Friedrich-Händel-Str. wird unserer Einschätzung nach zunehmen. Im Gegensatz zum Netto wird der Edeka keine Bushaltestelle "vor der Haustür" haben. Die ca. 400m entfernte Bushaltestelle in der Ortsmittel ist in unseren Augen für größere Einkäufe nicht als "gut erreichbar" zu bezeichnen.

5. Das geplante Gebiet war ursprünglich für einen Neubau des Bauhofs vorgesehen. Dies wurde jedoch aufgrund der Lärmbelastung für das angrenzende Wohngebiet verworfen. Nun soll ein Supermarkt gebaut werden mit Öffnungszeiten an 6 Tagen die Woche von 7 – 22 Uhr. Lärmgutachten hin oder her, es mag sich jeder selbst ein Bild davon machen, was das für die Anwohner bedeutet.

6. Die Gemeinde übernimmt die Verantwortung für die Umsetzung und dauerhafte Einhaltung der umfangreichen Ausgleichsnahmen, welche für die Umwandlung der geschützten Streuobstwiese anfallen. Auch wenn diese Ausgleichsmaßnahmen vom Investor bezahlt werden, ist die Gemeinde in der Pflicht und benötigt eventuell sogar zusätzliches (eigenes oder extern beauftragtes) Personal.
Dass die Gemeinde schon jetzt Schwierigkeiten hat alle Ausgleichsmaßnahmen fristgerecht umzusetzen, zeigt sich z.B. an den Maßnahmen, zu welchen sich die Gemeinde fürs „Baugebiet Pfeiferfeld“ verpflichtet hat.

7. Das Plangebiet befindet sich zwar nicht in einem Überschwemmungsgebiet, durch die sehr große, größtenteils versiegelte Fläche trägt sie jedoch zur Verschärfung der Situation in Überschwemmungs-gebieten bei. Im Besonderen wird die ostwärts gelegene Bebauung bei weiteren Starkregenereignissen stärker beeinträchtigt, als es jetzt der Fall wäre. – „Bei Starkregen findet der Abfluss des Regenwassers entsprechend der Topografie voraussichtlich über die Johann-Sebastian-Bach-Straße in Richtung Osten statt.“

8. Argument Kaufkraft: "Berglener Bürgerinnen und Bürger kaufen dann in Berglen ein, die Kaufkraft fließt nicht in die Region". Die Kaufkraft fließt jedoch nicht der Gemeinde zu, sondern zunächst einmal Edeka. Ein kleiner Betrag davon erreicht die Gemeinde über die Gewerbesteuer. Berglen ist jedoch eng mit den angrenzenden Gemeinden verflochten. Wir nutzen die dortige Infrastruktur (Krankenhäuer, Schwimmbäder, Vereine etc.). Unsere Kaufkraft unterstützt die Region. Zudem arbeiten viele Berglener in der Region, weshalb ein Teil der Kaufkraft wieder als Lohneinkommen nach Berglen zurückfließt. 

9. Argument Arbeitsplätze. Ein neuer Edeka schafft Arbeitsplätze in Berglen. Seit längerer Zeit werden jedoch überall (so z.B. auch beim Netto oder Maurer) Arbeitsstellen dieser Art angeboten, aber offensichtlich können nicht ausreichend MitarbeiterInnen gefunden werden.

10. Nachhaltigkeit: Auch in Berglen gibt es Initiativen, die sich für die Rettung von Lebensmitteln einsetzen. Ein Vollsortimenter in Berglen widerspricht in unseren Augen diesem Ziel und erhöht die Gefahr der weiteren Lebensmittelveschwendung, da die Supermärkte der Umgebung ihr Angebot durch den Neubau in Oppelsbohm nicht reduzieren werden.

11. Mit der Ansiedlung des EDEKA Vollsortimenters nimmt die Gemeinde Einfluss auf eine mögliche betriebswirtschaftliche Entscheidung, die eine Betriebsaufgabe eines bestehenden Geschäfts (Hofläden) zur Folge haben kann, womit unserer Ansicht nach eine Schwächung der örtlichen Landwirtschaft zu befürchten ist.

Ein Edeka in Oppelsbohm ist für viele sicherlich aus verschiedenen Gründen verlockend. Für uns spricht aufgrund der dargestellten Argumente jedoch wesentlich mehr dagegen als dafür.

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