Aktuelles
4. Teilortgespräch der SPD Berglen in Oppelsbohm 24.06.2023
Zu Beginn unseres Rundgangs in Oppelsbohm haben wir uns mit Bewohnerinnen des betreuten Wohnens beim Alexander-Stift unterhalten. Die Sorgen aufgrund der bevorstehenden Schließung des Pflegebereichs sind verständlicherweise groß. Es geht z.B. ganz praktisch gesehen, um die Errichtung einer neuen Schließanlage, die das Öffnen der Außentüre z.B. für Betreuungsdienste, Physiotherapie, Taxi oder auch das Bürgermobil direkt von den Wohnungen im Bereich des betreuten Wohnens erlaubt.
Unser Spaziergang führte uns dann ins Wohngebiet Gassenhauer-Mörgele. Gespräche mit einzelnen Anwohnerinnen und Anwohnern ergaben, dass es sich dort alles in allem doch recht gut leben lässt. Manche wünschten sich vielleicht ein paar mehr Parkplätze, z.B. für Gäste. Für den Ort Oppelsbohm an sich wird es als sehr bedauerlich angesehen, dass es keinen Bäcker und Metzger mehr in der Ortsmitte gibt.
Dass wir auf dem Spielplatz dann niemanden mehr angetroffen haben, war nicht verwunderlich, waren die Familien doch alle auf dem Eltern-Kind-Nachmittag der Feuerwehr. Wir haben es uns dennoch auf dem schönen, schattigen Bänkle bequem gemacht.
Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Haushalt 2023 der Gemeinde Berglen 27.12.2022
Es gilt das gesprochene Wort!
Bevor ich auf die Einschätzungen der SPD-Fraktion zum Haushalt der Gemeinde Berglen für das Jahr 2023 eingehe, möchte ich kurz noch einmal betonen, warum es uns so wichtig ist, eine Stellungnahme zum Haushalt – oder wie es allgemein heißt – eine Haushaltsrede zu halten. In einer Demokratie werden die Entscheidungen von der Mehrheit der gewählten Vertreterinnen und Vertreter durch Abwägen von Argumenten und Gegenargumenten getroffen. Auch wir im Gemeinderat entscheiden repräsentativ für die Bürgerinnen und Bürger, die uns gewählt haben. Der Haushaltsplan für das nächste Jahr beinhaltet den finanziellen Fahrplan und damit die Grundlage für unsere Entscheidungen. Wir sehen es deshalb als unser Recht, aber auch als unsere Pflicht an, diesen Haushaltsplan detailliert zu studieren, ihn zu diskutieren und in einer Stellungnahme unsere wesentlichen Anmerkungen der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Nun zu den Zahlen:
Im Ergebnishaushalt, also quasi der Gewinn- und Verlustrechnung der Gemeinde Berglen, weist der Haushaltsplan für das Jahr 2023 im Rahmen des ordentlichen Ergebnisses einen Verlust in Höhe von ca. 1,5 Millionen Euro aus. Betrachtet man dagegen den Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt, also quasi der Cash-Flow-Rechnung, ergibt sich ein leichtes Plus in Höhe von ca. 160.000 Euro. Da der Hauptunterschied der beiden Zahlenwerke die Abschreibungen sind, wird deutlich, dass die Abschreibungen, die für 2023 mit 2 Millionen Euro kalkuliert sind, planmäßig wohl nicht erwirtschaftet werden können.
Abschreibungen werden vom Vermögen vorgenommen. Investitionen in das Vermögen werden nicht auf einmal aufwandswirksam, sondern der Aufwand verteilt sich über die Laufzeit. Nun sehen wir, dass die Gemeinde Berglen in den nächsten Jahren Investitionen in Millionenhöhe zu leisten hat. Schon allein der Neubau der Kläranlage, der Neubau des Bauhofs, der Erwerb bzw. Neubau von weiteren Kindertageseinrichtungen sowie Straßensanierungen summieren sich für 2023, bzw. je nach tatsächlicher Realisierung in den Folgejahren auf über 10 Millionen Euro. Dass dies nicht aus der Portokasse bezahlt werden kann, ist wohl jedem klar und dass dafür Schulden aufgenommen werden müssen, ist – und das möchten wir ganz eindeutig sagen – grundsätzlich nicht schlimm, sondern ein ganz normaler Weg der Finanzierung.
Etwas unglücklich ist jedoch, dass der Bedarf an Mitteln zur Fremdfinanzierung in eine Zeit der voraussichtlich steigenden Zinsen fallen wird. Rückblickend muss man sich deshalb selbstkritisch die Frage stellen - und dies wurde bei den Vorberatungen des Haushalts im Verwaltungs- und Finanzausschuss auch getan, - ob die abwartende Haltung beim tatsächlichen Angehen der zuvor genannten großen Investitionsprojekte in den letzten Jahren in einer Niedrigzinsphase, wie es sie in dieser zeitlichen Länge wohl nur selten zuvor gegeben hat, richtig war.
Es mag nun vielen beruhigend erscheinen, dass zumindest die Bauplatzveräußerungen - als letztes nun im Baugebiet Pfeiferfeld – ein positives Sonderergebnis für 2023 in Höhe von über 6 Millionen Euro erwarten lassen und damit den zwingend durch Haushaltsrecht vorgeschriebenen Ausgleich des Gesamtergebnishaushalts sicherstellen. Doch auch dieser – wohlgemerkt jeweils einmalige – Geldsegen löst nicht das strukturelle Finanzierungsproblem der Gemeinde Berglen.
Es sind die Personalkosten, v.a. im Kita-Bereich sowie die zuvor angesprochenen Abschreibungen auf die zu tätigenden Investitionen, die unsere Gemeinde dauerhaft vor ein massives Finanzierungsproblem stellen.
Das geht aber nicht nur der Gemeinde Berglen so. Herr Niederberger, Sie haben schon mehrmals (so auch heute) das Positionspapier des Gemeindetags Baden-Württembergs erwähnt, in dem der Landesvorstand darauf hinweist, dass, vor allem aufgrund des Dauerkrisenmodus, in dem wir uns seit einiger Zeit befinden, ich zitiere: „die Leistungsfähigkeit des Staates, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden ihre Grenze erreicht hat und die Gesamtheit der staatlichen Leistungsversprechen nicht mehr erfüllbar ist“. Vor allem für die Kommunen heißt es klipp und klar: „Die Kommunen können die an sie gestellten Aufgaben nicht mehr erfüllen“. Als Beispiel für die Überforderung der Kommunen wird neben den großen Herausforderungen, die die Flüchtlingssituation mit sich bringt, vor allem auch der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sowie der ab 2026 geplante Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung an der Grundschule angeführt.
Dieser Hilferuf lässt aufhorchen und es ist unserer Ansicht nach der richtige Weg, die Lösungsansätze auf übergeordneter politischer Ebene zu suchen, denn – so weit müssen wir schon ehrlich sein – wir als Gemeinde Berglen in unserer Abhängigkeit von den uns zufließenden Steuern und Zuweisungen ohne nennenswerte Rückgriffsmöglichkeiten auf eigene wesentliche Einnahmequellen, sind in unseren Handlungsmöglichkeiten doch sehr eingeschränkt.
Zwei Dinge gilt es dabei unserer Ansicht nach jedoch zu beachten. Handelt es sich bei den von den Gemeinden geforderten Aufgaben, Rechtsansprüchen und Standards tatsächlich um angenommene „Selbstverständlichkeiten“, welche einem über die reine „Daseinsfürsorge“ hinausgehenden Anspruchsdenken der Bürgerinnen und Bürger geschuldet sind, wie es in dem Positionspapier anklingt? Oder handelt es sich z.B. bei den ganztägigen Öffnungszeiten von Kitas und dem Angebot an Krippenplätzen nicht um gesellschaftliche Errungenschaften, bei denen wir uns sehr genau fragen müssen, ob wir hier das Rad zurückdrehen wollen. In der Coronazeit hat man gesehen, wie schnell alte Rollenmuster wieder zum Vorschein kamen, denn es waren vor allem Frauen, die zusätzlich zu ihrer Arbeit, Hausarbeit, Kinderbetreuung und Home-Schooling unter einen Hut zu bringen hatten. Vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels und der demographischen Entwicklung ist die Bereitstellung von Ganztagesbetreuung sowohl im Kita- als auch im Grundschulbereich eine essenzielle Voraussetzung für die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt.
Zum anderen möchten wir zur Vorsicht mahnen, vor dem Hintergrund der zuvor beschriebenen Haushaltslage und den dargestellten Finanzierungslücken, mit Sparmaßnahmen nicht mehr kaputt zu machen als dass sie nützlich sein könnten. Natürlich müssen die von Herrn Schreiber in seinem Vorbericht angesprochenen Freiwilligkeitsleistungen der Gemeinde grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden. Es muss dabei jedoch bedacht werden, dass Einsparungen von Geldern z.B. in den Bereichen Kultur, Ehrenamt und vor allem bei den Vereinen im Zweifel ein Tropfen auf den heißen Stein der Finanzierungslücke sind, aber auf der anderen Seite genau diese Freiwilligkeitsleistungen das „Schmiermittel“ für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft gerade in Krisenzeiten darstellen. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass mit der Bildung des Vereinsbeirats die Projektförderung von Vereinen und Organisationen neu geregelt wird und die Zusage von Investitionskostenzuschüssen auf klare Grundsätze aufbaut und transparent dargestellt wird.
Die Krisen werden nicht weniger werden. Um nochmal auf das Positionspapier des Gemeindetags zurückzukommen. Dort wird festgehalten, dass „Richtschnur für das politische Handeln, dass Allgemeinwohl, der Wohlstand und die Generationengerechtigkeit sein müssen.“ „In diesem Sinne haben Investitionen in Klimaschutz, Zukunftsinfrastruktur und Bildung übergeordnete Priorität“. Dem können wir nur zustimmen, sehen jedoch aber auch die Problematik, dass es keine leichte Aufgabe sein wird, anstehende und geforderte Ausgaben nicht einem dieser drei Punkte zuzuordnen.
In jedem Fall ist es für die Gemeinde Berglen richtig und unsere Fraktion begrüßt dies ausdrücklich, dass die Stellenanteile für die Schulsozialarbeit von bisher 60 % auf 80 % zum 1. Januar 2023 aufgestockt werden. Eine wichtige, unterstützende Investition in die Bildung unserer Kinder. Das von uns im letzten Jahr in der Haushaltsrede beantragte Konzept für einen Bürgerbus geht jetzt, als Bürgermobil, im Januar nächsten Jahres in den Probebetrieb, ein kleiner, aber feiner Beitrag in Zukunftsinfrastruktur und Klimaschutz.
Als SPD-Fraktion ist es uns bei allem besonders wichtig, den sozialen Aspekt nicht außer Acht zu lassen, d.h. die Auswirkungen unseres Handelns auf das gesellschaftliche Gefüge und die Belastbarkeit des Einzelnen hin zu prüfen. Dies gilt vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen wie Corona-, Flüchtlings-, Energie- oder Klimakrise, aber z.B. auch im Hinblick auf die aktuelle Pflegesituation, die auch unsere Gemeinde mit der Notwendigkeit konfrontiert, vor Ort ausreichend Pflegeplätze und eine Pflegeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen.
Wir müssen über diese Themen auf allen demokratischen Ebenen diskutieren, um die besten Lösungen ringen und unsere Entscheidungen erklären. Das tun wir in jeder Sitzung des Gemeinderats und ganz besonders heute bei der Verabschiedung des Haushaltsplans für das Jahr 2023.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Haushalt 2022 der Gemeinde Berglen 10. Februar 2022
Sehr geehrter Herr Niederberger, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, liebe Gemeinderatskolleginnen und -kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuhörer, sehr geehrter Herr Speiser,
lassen Sie mich kurz nochmal zusammenfassen. Im Ergebnishaushalt wird für 2022 ein ordentliches Ergebnis von ca. – 2,3 Millionen Euro ausgewiesen. Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergibt sich ein Zahlungsmittelbedarf in Höhe von ca. 800.000 Euro. Hinzu kommt ein Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von ca. 3 Millionen Euro.
Ab dem Haushaltsjahr 2023 sowie in den Folgejahren müssen voraussichtlich Darlehen in Millionenhöhe aufgenommen werden, die sich bis zum Jahr 2025 auf über 10 Millionen Euro kumulieren könnten.
Wenn man diese Zahlen hört, erscheint reflexartig als erster Gedanke: „Können wir uns das überhaupt leisten?“ Dieser Frage möchten wir gern etwas genauer nachgehen:
Neben dem Ergebnis- und dem Finanzhaushalt gibt es auch eine Vermögensrechnung, eine Bilanz. In dieser wird das Vermögen und das Kapital – das Eigen- und Fremdkapital – gegenübergestellt. Was bedeutet es nun, wenn die Gemeinde Berglen im Haushaltsjahr 2022 Investitionen in Höhe von insgesamt 13,1 Millionen Euro tätigt? Nun ja, das bedeutet zunächst einmal, dass sich das Vermögen der Gemeinde Berglen auf der Aktivseite der Bilanz erhöht. Es handelt sich ja nicht um konsumtive Ausgaben, sondern um Investitionen in die Infrastruktur, die den jetzigen Bürgerinnen und Bürgern von Berglen, aber natürlich auch den zukünftigen Generationen zugutekommen. Eine sanierte Kläranlage, ein moderner Bauhof, erneuerte Kanäle und Straßen, Breitbandausbau, ausreichende und moderne Kindertageseinrichtungen, das alles sind Investitionen in die Zukunft. Wenn für diese Investitionen das Eigenkapital nicht ausreicht, ist es u.E. absolut legitim und notwendig, diese Vermögensmehrung auch durch die Aufnahme von Schulden zu finanzieren. Viele der genannten Investitionen werden schon seit einigen Jahren geplant, so z.B. die Erneuerung der Kläranlage sowie der Neubau des Bauhofs. So haben sich nun einige Investitionen parallel aufgestaut, die in den nächsten Jahren zur Umsetzung kommen müssen.
Mit diesen Überlegungen im Hinterkopf erscheint der zuvor genannte Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von 3 Millionen Euro in 2022 nicht mehr so problematisch. Das können wir uns leisten. Das müssen wir uns sogar leisten!
Anders sieht es dagegen mit dem negativen Ergebnis im Ergebnishaushalt und dem Zahlungsmittelbedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit aus.
Vor allem der kontinuierliche Anstieg bei den Personalkosten der Gemeinde, insbesondere infolge des obligatorischen Ausbaus der Kinderbetreuung, führt zu einer beträchtlichen Steigerung der Aufwendungen im Ergebnishaushalt bzw. der Auszahlungen im Finanzhaushalt. Demgegenüber stehen konstant geringe gemeindeeigene Erträge aus Gewerbe- und Grundsteuer sowie Gebühren und Entgelten sowie die daraus folgende Abhängigkeit von den der Gemeinde Berglen zufließenden Steuern und Zuweisungen, die wiederum von der konjunkturellen Situation und damit auch von externen Ereignissen wie der Coronakrise abhängig sind und folglich außerhalb jeglicher Einflussnahme durch unsere Gemeinde.
Diese Entwicklung steht in engem Zusammenhang mit der Entwicklung und der Vergrößerung Berglens in den letzten Jahren. Völlig wertungsfrei ist festzustellen, dass die Ausweisung neuer Baugebiete sowohl die Notwendigkeit für weitere Infrastrukturmaßnahmen mit sich bringt als auch die Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit erhöht. Während die Erlöse aus den Bauplatzveräußerungen sinnvoll für Investitionen in die Infrastruktur genutzt werden können und sollen, ist eine Verwendung der einmaligen Erlöse für die Deckung des Defizits der laufenden Kosten systematisch nicht zielführend. Dass das Defizit des Ergebnishaushalts in Höhe von 2,3 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2022 noch durch die außerordentlichen Erträge aus Bauplatzveräußerungen gegenfinanziert werden kann, ist zwar auf den ersten Blick erfreulich, liefert aber keinen nachhaltigen Beitrag für die finanzielle Gesamtsituation Berglens, stehen diese Mittel doch dann den notwendigen Investitionen in die Infrastruktur nicht mehr zur Verfügung.
Welche Schlussfolgerungen ziehen wir nun daraus? Zum einen haben wir ab dem 01.01.2022 die Hebesätze für die Gewerbe- und die Grundsteuer erhöht. Das ist in unseren Augen richtig, der Beitrag zur Verbesserung der finanziellen Gesamtsituation der Gemeinde jedoch äußerst gering. Die gemeindeeigenen Erträge sind zu niedrig, die Leistungskraft der Gemeinde Berglen ist zu schwach, um durch diese Stellschraube wesentliche Erträge zu erzielen.
Die Gemeinde Berglen steht damit aber nicht allein, sondern es handelt sich um ein grundsätzliches Problem vieler kommunaler Haushalte. Der Haushalt der Gemeinde Berglen würde auf einen Schlag anders aussehen, würde sich das Land in stärkerem Maße an den Kinderbetreuungskosten beteiligen. Doch diese politische Diskussion muss auf einer anderen Ebene geführt werden.
Was können wir also tun? Herr Schreiber, Sie unterscheiden in ihrem Fazit die „sogenannten Pflichtaufgaben“ von den „Freiwilligkeitsleistungen“ einer Gemeinde. Letztere sollten überdacht und ggf. angepasst werden. Dass diese Unterscheidung grundsätzlich schwierig ist, haben wir ja schon gemeinsam diskutiert.
Wir haben also festgestellt, dass die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde auf ihre finanzielle Situation – sagen wir mal - zumindest eingeschränkt sind. In unseren Augen hat die Gemeinde aber außerhalb der haushaltsrechtlichen Perspektive gerade bei den sogenannten Freiwilligkeitsleistungen einen erheblichen Spielraum, unter Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens, auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger Einfluss zu nehmen. Und hier kommt wieder Corona ins Spiel. Wir sollten nicht den Fehler begehen, aufgrund der durchaus schwierigen finanziellen Situation, nicht jeden Antrag, jede Anfrage der Bürgerinnen und Bürger – vornehmlich unserer Vereine – vor diesem Hintergrund zu bewerten. Corona hat uns allen stark zugesetzt. Die ehrenamtliche Tätigkeit ging in den letzten beiden Jahren aufgrund von Kontaktbeschränkungen und Ängsten sich anzustecken, gerade bei den Älteren, stark zurück. Es wird die große Frage sein, ob dieser Prozess gestoppt oder hoffentlich sogar wieder rückgängig gemacht werden kann. Wir halten es deshalb für unbedingt notwendig, dass wir uns im Gremium zeitnah mit den bestehenden Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuschüssen beschäftigen, diese öffentlich und transparent darstellen, um unter Zugrundelegung der ggf. anzupassenden Regelungen wohlwollend zu prüfen und vor dem Hintergrund des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden.
Auch sollte es uns nicht passieren, dass wir aufgrund der vorliegenden Zahlen aus vermeintlicher Sparsamkeit versäumen, die notwendigen Weichen für die Zukunft zu stellen.
Wir können es uns nicht leisten, nicht alles dafür zu tun, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Allerdings nicht durch Ausweisung neuer Baugebiete, sondern durch neue Konzepte der Innenentwicklung. Schließen von Baulücken, Schaffung von Angeboten an kleinen, attraktiven und v.a. ortsnahen Wohnmöglichkeiten für ältere Bürgerinnen und Bürger, die dadurch ggf. größere Häuser der nächsten, jüngeren Generation überlassen können (Stichwort: Wohnraumtausch). So z.B., wenn es so weit ist, auf dem Gelände des bisherigen Bauhofs in Oppelsbohm.
Wir können es uns nicht leisten, es zu versäumen, neue Mobilitätskonzepte zu entwickeln. Die Coronakrise hat die Klimakrise vielleicht etwas in den Hintergrund gedrängt. Sie ist deswegen aber nicht weg, ganz im Gegenteil. Die große Mehrheit der Wissenschaftler ist sich vielleicht nicht einig, ob es 5 vor 12 oder vielleicht schon 5 nach 12 ist, Zeit zum Handeln ist auf jeden Fall. Jetzt! Wir beantragen deshalb, dass so bald wie möglich in diesem Jahr – so wie bereits im März 2020 beschlossen – ein Konzept für ein Bürgermobil in Berglen entwickelt und vorgestellt wird, das dann auch möglichst bald zur Umsetzung kommt.
Aus dem gleichen Grund können wir es uns nicht leisten, nicht alle Investitionen auf ihre Klimaauswirkungen hin zu überprüfen. Bei jedem neu gebauten oder zu sanierenden Dach muss die Anbringung einer Photovoltaikanlage erfolgen, die Gemeinde sollte hier in jedem Fall bei den eigenen Liegenschaften mit gutem Beispiel vorangehen.
Wir können es uns nicht leisten, bei der Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze auf provisorische Lösungen zu setzen. Neben dem Rechtsanspruch auf Betreuung der Kindergartenkinder ist der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule ab 2026 beschlossene Sache. Wir können durchaus jetzt schon abschätzen, wie viele Kinder in Berglen 2026 in die Grundschule gehen werden. Die Schaffung zusätzlicher, langfristig zur Verfügung stehender Betreuungsplätze ist notwendig. Wir unterstützen deshalb, die bereits im Dezember 2020 auf dem Tisch liegenden Planungen zum Bau einer Kindertageseinrichtung am Standort des ehemaligen Hausmeisterpavillons in Oppelsbohm und begrüßen die Einstellung der hierfür notwendigen Mittel in den Haushalt.
Wir können es uns nicht leisten, keine barrierefreien Bushaltestellen zu bauen, wir wollen soziale Teilhabe für alle ermöglichen. Wir können es uns nicht leisten, die Integration von flüchtenden Menschen zu vernachlässigen und müssen die notwendigen personellen und finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung stellen. Wir können es uns nicht leisten, nicht in besonderem Maße Schulsozialarbeit und Jugendarbeit zu unterstützen. Die SPD in Berglen fordert schon lange, dies mit eigenem Personal zu tun.
Ja, die finanzielle Perspektive der Gemeinde Berglen könnte besser sein. Bei jedem Vorhaben müssen wir uns jedoch die Frage stellen, was wird es uns und die zukünftigen Generationen kosten, wenn wir es nicht tun – und das nicht nur aus finanzieller Sicht. Wir müssen mutig Konzepte entwickeln und die richtigen Weichen stellen. Das in Zeiten der Pandemie vielfach verwendete Mantra des „auf Sicht Fahrens“ hilft uns dauerhaft nicht weiter. Denn diese abwartende Haltung – da sind wir uns ganz sicher - können wir uns nicht leisten!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
SPD Fraktion
Susanne Reichart
Digitaler Stammtisch mit Gernot Gruber 13. Februar 2020
Der SPD-Ortsverein Berglen hatte am Samstag, dem 13.02.2021 zum digitalen Stammtisch mit dem SPD-Landtagsabgeordneten und Kandidaten für die bevorstehende Landtagswahl, Gernot Gruber, eingeladen. Als Gäste durften Michael Seibold, 1. Vorstand des SSV Steinach-Reichenbach, sowie Peter Elsäßer, Naturparkführer Schwäbisch Fränkischer Wald und Gründer der Initiative „berglesgruen“ vom SPD-Ortsvereinsvorsitzenden Stefan Simpfendörfer begrüßt werden. Das Ziel des Stammtisches war es, den beiden Gästen die Gelegenheit zu bieten, mit Gernot Gruber in seiner Funktion als Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Sport und Klimaschutz ins Gespräch zu kommen.
Sehr eindrücklich schilderte dann auch Michael Seibold die Lage des SSV Steinach-Reichenbach in der Coronazeit. Während der erste Lockdown im Frühjahr am Verein noch weitestgehend spurlos vorbei gegangen war, ist nun seit einigen Wochen zunehmend Unruhe auch von Seiten der Mitglieder zu spüren. Bestehende Online-Angebote könnten nur in geringem Maße die sportlichen Veranstaltungen des Vereins ersetzen. Mehr sei in Zeiten von Corona jedoch oft nicht möglich, wenn auch der Blick auf andere Vereine innerhalb des Rems-Murr-Kreises keine einheitliche Vorgehensweise bei der Handhabung der Regelungen zeige. Neben den finanziellen Sorgen, die sich zum einen dadurch ergeben, dass im November beantragte Hilfen noch nicht eingegangen sind und zum anderen der Einzug der Jahresbeiträge der Mitglieder in diesem Jahr zeitlich auf nach dem Lock-Down verschoben werden soll, sieht Michael Seibold vor allem die entstehende Müdigkeit bei manchen Mitgliedern mit Sorge. Manche, die dem Verein jetzt in der Corona-Krise den Rücken kehrten, könnten möglicherweise nach Corona nicht mehr zurückgewonnen werden. Dies ist nicht nur, aber gerade auch im Jugendbereich ein ernstzunehmendes Problem, sind die Sportvereine in vielerlei Hinsicht doch der Kit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Peter Elsäßer berichtete, dass auch bei „berglesgruen“ seit einem Jahr keinerlei Aktivitäten mehr stattfinden. Dies ist besonders schade, versucht der Naturparkführer durch seine Führungen und Vorträge doch, die Berglener für Heimat, Natur- und Umweltschutz zu begeistern - Begriffe die für Peter Elsäßer untrennbar zusammengehören. Scheint in den Berglen in Sachen Klimawandel auf den ersten Blick die Welt noch in Ordnung zu sein, zeigt der genauere zweite Blick doch, dass der zunehmende CO2-Anstieg auch bei uns seine Spuren hinterlässt. Besonders auffällig ist dies in unseren Wäldern, durch die man mittlerweile von weitem nahezu „hindurchgucken“ kann. Initiativen wie das 1000-Bäume-Programm seien zwar zu begrüßen, es gälte jedoch zu bedenken, dass 1000 junge Bäume 50-60 Jahre bräuchten, um ein vergleichbarer CO2-Speicher zu sein wie 1000 alte Bäume. Die Frage nach der Abwägung zwischen Naturschutz und wirtschaftlicher Nutzung des Waldes wurde gestellt. Auch die Versiegelung der Landschaft durch die Flurneuordnung und die Erschließung weiterer Neubaugebiete sieht Peter Elsäßer zunehmend kritisch vor allem auch im Hinblick auf die tatsächliche Umsetzung. Seiner Meinung nach fehlt es bei der Umsetzung oft an Gespür und an Respekt für die natürlichen und historischen Gegebenheiten.
Gernot Gruber übernahm bei der Veranstaltung in erster Linie die Rolle des Zuhörers für die Sorgen und Belange der Gäste. Er wies darauf hin, dass er seine Aufgabe als Politiker dahingehend sieht, die Rahmenbedingungen für Sport und Klimaschutz zu verbessern, so z.B. durch die Erhöhung der Übungsleiterpauschalen oder die 30%-ige Förderung von Sportstätten – wie bei uns in Berglen z.B. die neue Sporthalle in Oppelsbohm - bzw. die Förderung von Biomasseanlagen bzw. die Holzbauinitiative für besseren Klimaschutz. Die beiden geladenen Gäste zeigten jedoch besonders deutlich, wie wichtig das persönliche Engagement vor Ort sei. Es waren sich dann auch alle Teilnehmer gegen Ende der Veranstaltung hinsichtlich der großen Bedeutung des Ehrenamts für die Vereine und die Gesellschaft als Ganzes einig. Die Politik kann hier im Spagat zwischen Wertschätzung und Anreiz für das Ehrenamt unterstützend wirken, ein Steuerbonus löst jedoch nicht das gesellschaftliche Problem des allgemein zurückgehenden ehrenamtlichen Engagements.
Der SPD-Ortsverein Berglen bedankt sich bei Gernot Gruber, Michael Seibold und Peter Elsäßer ganz herzlich für die anregende Diskussion und den interessanten digitalen Stammtisch.
Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Haushalt 2021 der Gemeinde Berglen 26. Januar 2021
Sehr geehrter Herr Friedrich, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, liebe Gemeinderatskolleginnen und -kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuhörer, lieber Herr Speiser,
zum Jahreswechsel haben wir uns diesmal nicht nur ein gutes neues Jahr gewünscht, häufig lauteten die Glückwünsche: „Alles Gute für ein besseres Jahr 2021“. Und wirklich, ein Virus, das zwar die Jahreszahl 19 im Namen trägt, hat für uns alle das Jahr 2020 zu einem sehr schwierigen Jahr gemacht. Dieses Mal betraf die Krise nicht nur einzelne Länder und Regionen, die mit Kriegen, Naturkatastrophen oder eben auch Viruserkrankungen (wie Sars in Asien oder Ebola in Afrika) zu kämpfen hatten, nein Covid19 machte auch vor unserer bislang so oft verschonten Welt nicht halt. Weltweit, europaweit, landesweit, aber natürlich auch auf Ebene der Gemeinde, musste der Alltag an die sich täglich wechselnden Herausforderungen einer Pandemie angepasst werden. Für eben diese Annahme und Bewältigung der großen Herausforderungen, die Corona auch für die Gemeinde Berglen mit sich gebracht hat, möchten wir uns bei der gesamten Gemeindeverwaltung, bei allen Verantwortlichen in Schule und Kindergärten sowie bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die beruflich oder privat zur Bewältigung der Krise beigetragen haben und weiterhin beitragen, herzlich bedanken.
Heute beraten und entscheiden wir über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das – hoffentlich bessere - Haushaltsjahr 2021. Unweigerlich stellt sich die Frage, wie dieser Haushaltsplan denn wohl ausgesehen hätte, wenn wir keine Pandemie zu verkraften hätten. Diese Frage ist sicherlich berechtigt und ihr ist auch zahlenmäßig nachzugehen, nichtsdestotrotz möchten wir in unserer Stellungnahme zum Haushalt 2021 das Thema Corona nicht in den Mittelpunkt der Auseinandersetzung stellen. Vielmehr möchten wir auf das, was Berglen unserer Ansicht nach 2021 und in den nächsten Jahren beschäftigen wird, anhand von 3 Themenbereichen näher eingehen. Diese 3 Bereiche sind erstens Berglens Infrastruktur, zweitens die Frage der Mobilität und des Verkehrs sowie drittens das Thema Wohnen. Allen Bereichen übergeordnet und in jeder einzelnen Entscheidung mit zu berücksichtigen, ist das Thema Klimaschutz. Es geht dabei um nichts weniger als die Lebensgrundlagen für uns Menschen und somit ebenso wie Corona um eine weltweite Herausforderung, der wir auf allen Ebenen begegnen müssen.
So auch bei uns in Berglen. Doch nun zu den 3 angesprochenen Themenbereichen:
Betrachtet man die Übersicht der wesentlichen Investitionen im Haushaltsjahr 2021 stehen u.a. folgende Infrastrukturmaßnahmen auf dem Programm: Planung neuer Bauhof, Sanierung der Grundschule, Erwerb und Erweiterung der KiTas, Breitbandausbau, Abwasserbeseitigung, Straßenbau bzw. -sanierungen. Diese Investitionen zusammen mit Ausgaben für die Feuerwehr und die Friedhofgestaltung summieren sich auf über 8 Millionen Euro. Nun handelt es sich bei diesen Vorhaben nicht um ein Wunschkonzert, sondern um notwendige Investitionen in die Infrastruktur Berglens, die - ggf. mit Abstrichen an der ein oder anderen Stelle - im Wesentlichen jedoch in genau diesem Umfang erforderlich sind. Vor allem die Schaffung von Kindergartenplätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung belastet den kommunalen Haushalt. Zum einen im Finanzhaushalt durch die Investitionen in den Erwerb bzw. Bau neuer Kindergärten, zum anderen aber insbesondere auch im Ergebnishaushalt durch Aufwendungen für Personalkosten infolge des gestiegenen Personalbedarfs im Bereich der Kindertageseinrichtungen. Doch die Pflichtaufgaben einer familienfreundlichen Gemeinde beschränken sich nicht nur auf die Kindergärten. Ab 2025 gilt das Recht auf Ganztagesbetreuung von Grundschulkindern. Berglen ist diesbezüglich sehr gut aufgestellt, ist ja jetzt schon eine Betreuung der Grundschulkinder jeden Tag bis 17 Uhr möglich. Bisher zeigt sich noch kein Engpass bei der Verfügbarkeit von Betreuungspersonen, sei es Erzieherinnen in den Kindertageseinrichtungen bzw. im Bereich der Grundschulbetreuung. Auf Nachfrage wird dies von Ihnen, Herr Friedrich, insbesondere auch durch den guten Ruf Berglens als Arbeitgeber erklärt. Diese Sichtweise ist für uns einleuchtend. In analoger Weise würden wir uns jedoch auch ein stärkeres Engagement der Gemeinde Berglen als Arbeitgeber im von uns als ebenso wichtig angesehenen Bereich der Schulsozialarbeit und der Jugendarbeit sowie ganz allgemein im sozialen Bereich wünschen. Die Attraktivität der Gemeinde Berglen als Arbeitgeber könnte u.E. die hohe Fluktuation, die in den letzten Jahren die Schulsozialarbeit sowie die Jugendarbeit gekennzeichnet haben, reduzieren und eine stetige Arbeit in diesem Bereich ermöglichen.
Die Infrastruktur Berglens ist auch an die Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, anzupassen. Dies betrifft vor allem den Bereich der Wasserver- und entsorgung. Noch sind wir hier in Berglen nicht von akuter Wasserknappheit bedroht, die Auswirkungen der vergangenen trockenen Sommer sind jedoch auch bei uns zu spüren. Die Anstrengungen der Gemeinde in Kooperation mit der Energieagentur Rems-Murr sowie die Unterstützungserklärung zum Klimaschutzpakt mit dem Land Baden-Württemberg sind in diesem Zusammenhang sehr zu begrüßen, müssen sich jedoch u.E. in allen kommunalen Entscheidungen – gerade im Bereich der Infrastruktur – widerspiegeln und dürfen grundsätzlich keinem Finanzierungsvorbehalt unterliegen.
Dies gilt selbstverständlich auch für den zweiten, von uns näher beleuchteten Bereich, den Verkehr bzw. ganz allgemein die Mobilität in unserer Gemeinde. Wie können wir das Thema Mobilität vor dem Hintergrund des Klimawandels neu denken? Viele gute Ideen liegen auf dem Tisch und werden im vorliegenden Haushaltsplan auch umgesetzt. Wir begrüßen und unterstützen die Schaffung eines Bürgerbusses in unserer Gemeinde ebenso wie die Einrichtung von Mitfahrbänken in allen Teilorten. Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen ist ebenso unverzichtbar, um allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Desweiteren befürworten wir die Anstrengungen der Gemeindeverwaltung, beim Landkreis die Aufrechterhaltung der Buslinie 330 zu erreichen, wenn möglich mit einer weiteren Haltestelle im Erlenhof. Die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs steigt mit jeder Ausweitung des Angebots, wie zuletzt die Einführung des 15-Minuten Takts der S-Bahnen in den Stoßzeiten, aber natürlich auch mit den richtigen Preisen. Wir unterstützen deshalb die Forderung der SPD-Kreistagsfraktion nach einem 365-Euro-Jahresticket für die gesamte Region.
Im Bereich des Individualverkehrs werden alternative Antriebe immer mehr Gewicht bekommen. Insoweit ist es erfreulich, dass auch in Berglen immer mehr Elektroladestationen zur Verfügung stehen. Noch erfreulicher ist es, wenn auch die entsprechenden Autos angeschafft werden. So hat die Stadt Winnenden über ihre Stadtwerke zuletzt 6 Renault-Zoe vom Autohaus Dreher aus Oppelsbohm erworben, damit Mitarbeiter der Stadt Winnenden und der Stadtwerke damit fahren können. Gerade auch die gemeinsame Nutzung von Autos durch die Ausweitung von Car-Sharing-Angeboten wird eine immer größere Rolle spielen, da sind wir uns sicher. Dennoch wird das Auto gerade im ländlichen Raum nicht so schnell zu ersetzen sein. Ziel muss es jedoch zunächst einmal sein, das Zweit- bzw. zumindest das Dritt- oder Viertauto eines Haushalts durch andere Mobilitätsangebote zu ersetzen. Die in den Bauvorschriften geltende Stellplatzverpflichtung von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit sollte als Referenz hergenommen werden. Wird dies erreicht, muss sich die Gemeindeverwaltung auch keine Gedanken mehr um die Schaffung neuer Parkplätze machen.
Die Nennung der geltenden Bauvorschriften dient sogleich als Überleitung für den dritten Bereich, das Thema Wohnen. Eine der sicherlich größten Herausforderungen für alle Städte und Kommunen ist zurzeit die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Haben doch die seit langem geltenden niedrigen Zinsen und die damit verbundene Unattraktivität alternativer Geldanlagen zu einer hohen Nachfrage nach den eigenen vier Wänden und damit einhergehend zu teilweise unglaublich hohen Preisen geführt. Überall wird versucht, dieser Nachfrage durch die Ausweisung immer weiterer und größerer Baugebiete zu begegnen. Auch Berglen hat in den letzten Jahren seinen Beitrag geleistet. Die Ausweisung neuer Baugebiete und der Verkauf der Bauplätze haben dazu geführt, dass die Gemeinde Berglen in den letzten Jahren Ersparnisse ansammeln konnte, die nun für die zuvor genannten Investitionen in die Infrastruktur verwendet werden können. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass einige Investitionen auch deshalb erforderlich werden, weil sich Berglen vergrößert hat. Zudem stehen den einmaligen kurzfristigen Einzahlungen aus den Bauplatzveräußerungen, laufende langfristige Auszahlungen gegenüber, so z.B. durch den erhöhten Bedarf an Personal - für die Kinderbetreuungseinrichtungen, aber auch z.B. für das Bauamt der Gemeinde. Herr Schreiber, Sie schreiben in ihrem Vorbericht zum Haushaltsplan 2021: „Bedenklich ist, dass im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ein Zahlungsmittelbedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit […] entsteht. Dies bedeutet, dass die laufenden Einzahlungen nicht ausreichen, um die laufenden Auszahlungen zu bestreiten.“ Dies hat sicherlich viele Gründe, nicht zuletzt die Abhängigkeit der Gemeinde von den Einzahlungen aus den corona-bedingt geringeren Steuertöpfen und Schlüsselzuweisungen. Der Anteil der gemeindeeigenen Ertragsarten und damit die Gestaltungsspielräume auf der Ertragsseite sind in unserer Gemeinde eher von untergeordneter Bedeutung. Im Hinblick auf die weitere Ausweisung von Baugebieten in Berglen gilt jedoch auf jeden Fall zu beachten, dass Tempo und Ausmaß der weiteren Bautätigkeit mit den langfristigen Folgen für die Infrastruktur und den Gemeindehaushalt abzuwägen sind.
Auch der Klimaschutz ist beim Thema Wohnen zu beachten. So führt der zunehmende Flächenverbrauch durch weitere Bebauung zu Bodenversiegelung, weiterer Verkehrserzeugung mit Lärm und Abgasen sowie erhöhtem Energieverbrauch. Nicht zu vergessen die ständig wachsenden Kosten für die Instandhaltung und den Betrieb der Infrastruktur. Es wird also deutlich, wie sehr die genannten Bereiche Infrastruktur, Mobilität und Wohnen in wechselseitigem Zusammenhang stehen. All diese Zusammenhänge sind bei den weiteren Entscheidungen zum Thema Wohnen in Berglen zu berücksichtigen. Für uns als SPD-Fraktion heißt dies, dass der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum Priorität einzuräumen ist bei gleichzeitiger Berücksichtigung klimapolitischer Vorgaben durch Favorisierung des flächensparenden Mehrfamilienhausbaus in kleineren Baugebieten mit
weiteren Überlegungen wie z.B. der Einführung einer Photovoltaikpflicht bei Neubauten sowie kommunaler Wärmeplanung.Es steht uns folglich ein spannendes Haushaltsjahr 2021 bevor, dies gilt ohne, aber natürlich auch mit Blick auf die weitere Corona-Entwicklung. Zudem stehen in 2021 wichtige Wahlen an. So die Bundestagswahl am 26. September sowie die Landtagswahl am 14. März. Dass wir in Berglen ganz besonders gespannt auf den 14. März und die Oberbürgermeisterwahl in Backnang blicken, ist mittlerweile wohl jedem bekannt. Wie glücklich können wir uns doch schätzen. Wir leben in einer Demokratie. Wir haben die Wahl!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Der Haushalt – das Königsrecht des Parlaments
In dem ganzen Zahlengewirr des Haushalts sieht man vielleicht irgendwann den sprichwörtlichen „Wald vor lauter Bäumen“ nicht mehr. Wir als SPD-Fraktion haben deshalb den Haushalt der Gemeinde Berglen auch mal von der Vogelperspektive betrachtet und uns hierzu ein paar allgemeine Gedanken gemacht.
Der Gemeinderat ist zwar rechtlich kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan, dennoch wird anhand der umfangreichen Beschäftigung der letzten Wochen mit den Haushaltszahlen für 2020 deutlich, wie wichtig das Aufstellen des Haushalts, d.h. des finanziellen Fahrplans für das nächste Jahr gerade auch auf kommunaler Ebene ist.
Dieses Jahr war die Aufgabe v.a. für die Gemeindeverwaltung mit der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik besonders herausfordernd und wir ziehen unseren Hut vor den Mitarbeitern, die nicht nur das Aufstellen des Haushalts nach neuem Recht, sondern auch in vorbildlicher Weise die Information und Schulung der Mitglieder des Gemeinderats ermöglicht haben. Vielen herzlichen Dank hierfür.
Betrachtet man den Haushalt 2020 im Detail, so wird verblüffend schnell deutlich, dass die Themen, die Berglen beschäftigen, in vielen Bereichen dieselben Themen sind, die allgemein auch auf Landes- und auch auf Bundesebene diskutiert werden:
Berglen bekommt z.B. ein neues Löschfahrzeug und das Feuerwehrhaus Nord wird umgebaut. Bei der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Berglen mit Rückblick auf das Jahr 2019 wurden 20 Einsätze näher beschrieben. Wenn ich mich richtig erinnere, waren 6 davon „normale“ Brandeinsätze. Bei den anderen Einsätzen handelte es sich u.a. auch um Hilfeleistungen z.B. infolge von Sturmschäden oder Wassereinbrüchen, d.h. Einsätzen nach Naturereignissen.
Dies wird vermutlich keine Ausnahme bleiben. Auch bei uns werden extreme Wetterereignisse in Form von Hitzeperioden oder Starkregen wohl zunehmen mit der Folge einer erhöhten Gefahr von Waldbränden und Überschwemmungen.
Hierbei ist eine gut ausgestattete Feuerwehr sicherlich von Nöten. Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes, aber auch mit Blick auf die Notwendigkeit zur Schaffung der Voraussetzungen für die Teilhabe unserer Bürger am öffentlichen Leben begrüßen wir als SPD-Fraktion die Verbesserungen, die es für Berglen im laufenden Jahr im Bereich des ÖPNV gegeben hat. Inwieweit die nun doch anstehende Tariferhöhung die positiven Effekte wieder konterkariert, ist abzuwarten. In jedem Fall wäre es förderlich, wenn die Einführung des 3 Euro Tagestickets in Winnenden auch auf die angrenzenden Kommunen, wie Berglen, ausgeweitet werden könnte.
In die gleiche Richtung geht die Planung eines Bürgerbusses in den Berglen, dessen mögliche Einführung und die Bereitstellung der Haushaltsmittel hierfür im nächsten Jahr zu begrüßen sind.
Betrachtet man den Haushalt und die Investitionen weiter, zeigt sich neben dem Klimaschutz ein zweiter wesentlicher Themenblock, der nicht nur bei uns in Berglen, sondern allgemein heiß diskutiert wird. Bildung und die dazugehörende Infrastruktur: Der Neubau der KiTa in Rettersburg sowie allgemein die Investitionen in die Kindergärten und das dafür notwendige erzieherische Personal nehmen eine dominante Stellung im Haushalt ein. Und das ist auch gut so. Berglen ist eine familienfreundliche Gemeinde. Wir sind uns hier im Gremium sicherlich alle einig, dass in einer familienfreundlichen Gemeinde die Unterstützung und Förderung der jüngsten Gemeindemitglieder im Vordergrund stehen sollte. Nicht immer einig sind wir uns über die Mittel und Wege, dieses Ziel zu erreichen. Wir als SPD-Fraktion sind der Meinung, dass Bildung bereits im Vorschulalter beginnt und insoweit vor dem Hintergrund der Chancengleichheit ein beitragsfreier Kindergarten das Ziel sein sollte. Einig sind wir uns wohl wiederum, dass die Kindergartenbeiträge sowieso nur einen kleinen Prozentsatz der tatsächlichen Kosten decken, was uns zu der Schlussfolgerung kommen lässt, dass die Finanzierung auch ohne Elternbeiträge sichergestellt werden kann und sollte.
Auch die geplanten Investitionen in unsere Nachbarschaftsschule, u.a. in den Bereichen Elektro- und Sanitär, spiegeln die allgemeine Diskussion in Deutschland zum Investitionsstau in Infrastruktur im Allgemeinen und in die Schulen in Deutschland im Besonderen wider. Investitionsförderprogramme des Bundes stellen Unterstützung in Milliardenhöhe bereit, aufgrund zu komplizierter Antragsverfahren oder Personalmangel in den kommunalen Verwaltungen werden die Mittel zu einem großen Teil jedoch nicht abgerufen, so dass sich die Frage stellt, ob dies der richtige Weg ist, die Mittel zu verteilen, oder ob nicht der finanzielle Spielraum der Kommune grundsätzlich durch einen höheren Anteil am Steueraufkommen vergrößert werden müsste. Dies zu erreichen, geht wohl nur im Wege der politischen Auseinandersetzung, den auch wir in der Kommune durch Beteiligung im Gemeindetag, Kreistag oder durch Gespräche mit unseren Landtagsabgeordneten in Gang bringen können.
Ein drittes öffentlich diskutiertes Thema ist die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum, eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. In unserer Gemeinde wurde und wird derzeit Wohnraum geschaffen, für manche zu wenig, für andere zu viel. Für unsere Fraktion ist klar, dass bezahlbarer Wohnraum vor allem durch den Bau von Mehrfamilienhäusern geschaffen wird und hierbei gleichzeitig der Verbrauch an Ressourcen und Flächen so gering wie möglich gehalten wird. Auch wir sollten uns dabei in unserer Gemeinde der Diskussion über Maßnahmen für CO2-neutrale Neubaugebiete wie z.B. eine Photovoltaikpflicht für Neubauten nicht verschließen, wohl wissend, dass dies sicherlich auch Rückwirkungen auf die erzielbaren Veräußerungserlöse in den Baugebieten haben wird.
Zum Abschluss erlauben Sie uns noch eine kurze Anmerkung zur ebenfalls viel diskutierten „schwarzen Null“. Sicherlich ist es richtig, dass es unverantwortlich ist, den zukünftigen Generationen Schulden zu hinterlassen. Dies gilt jedoch nicht nur für finanzielle Schulden. In vielen Bereichen besteht momentan ein sozialer und ökologischer Handlungsbedarf. Handeln wir jetzt nicht, stellen wir jetzt nicht die richtigen Weichen, sind finanzielle Schulden wohl noch das geringste Problem der zukünftigen Generationen. Das soll kein Freischein für die Aufnahme von Schulden sein. Ein grundsätzlicher Finanzierungsvorbehalt mit der schwarzen Null im Hinterkopf wird den anstehenden Zukunftsaufgaben u.E. jedoch nicht gerecht.
Für 2020 gibt uns der vorliegende Haushalt die Handlungsspielräume vor. Es liegt an uns, diese im nächsten Jahr verantwortungsbewusst auszunutzen. Nach den Erfahrungen der letzten Monate in diesem Gremium, sind wir uns sicher, dass wir das auch tun werden.
Vielen Dank!